Dirk L antwortete auf das Thema: Mit GPS 260Km/h gemessen. Mein 8er ist nicht gesperrt?
@Niles
Gesetzlich ist eine Abweichung nach oben hin um 10% + 4 Km/h nach den neuen EURO-Vorschriften zulässig.
Hier die entsprechende EU-Verordnung:
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4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
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4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
( 1 ) ABl . Nr . L 164 vom 27 . 7 . 1970 , S . 1 .
Die Geschwindigkeitsermittlung per GPS ist sehr genau und entspricht somit der gefahrenen Geschwindigkeit...
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
Stehen Frauen an der Spitze der Regierung, so ist der Staat in Gefahr, denn sie handeln nicht nach den Anforderungen der Allgemeinheit, sondern nach zufälliger Neigung und Meinung. - ...
19 Jun 2009 22:23
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