Das Wechselkennzeichen ist eine, zumindest nach den
aktuell in D geltenden Regeln, Totgeburt.
Frei nach dem Motto: Wir haben es dem Steuerzahler
ja angeboten, aber es wurde nicht angenommen ...
Bei den Vergünstigungen (Fragt mal die Schweizer oder
die Aussis !) mal wieder ein deutscher Rohrkrepierer ...
Bis denne,
Hoerky