Hey Steven,
Rechtsexperte bin ich zwar nicht, aber vom dt. "Recht" mittlerweile nachhaltig enttäuscht.
Ich hatte den gleichen Fall in 16 Zoll für meinen 7er.
Da auf den Bildern keine Mängel erkennbar waren, die Beschreibung auf "mängelfrei" lautete und eine Vorabanfrage nach etwaigen Schäden mich ebenfalls keinen Verdacht schöpfen ließ, habe ich für ca. 400€ zugeschlagen, nur um dann festzustellen, daß drei der Felgen dreckig, aber tip-top waren, die vierte Felge hingegen eine Totalschaden hatte: ein ca. 3cm breiter Bruch des Felgenhorns, mit Bordsteinspuren außen und Schlagspuren von innen. Ganz offensichtlich hatte da jemand versucht, das eingedrückte Alu mit Schraubendreher und Hammer wieder nach außen zu hämmern, wobei das Material natürlich brach. Obendrein waren auf den Bildern auch nicht vier verschiedene, sondern nur drei Felgen zu erkennen, von denen eine doppelt abgelichtet worden war.
Daraufhin versuchte ich in meiner genzenlosen Güte, den Verkäufer per Mail zu kontaktieren, was diverse Probleme zutage förderte: von einem Mitbürger mit Migrationshintergrund und ohne Deutschkenntnissen ersteigert, an seinen Bruder überwiesen und Mailkontakt mangels Sprachkenntnissen nur mit der Schwester des Kontoinhabers möglich.
Auf meine höflich vorgetragene Bitte um Entgegenkommen folgte eine Haßtirade, Gewaltandrohungen und Beleidigungen der übelsten Art (dafür reichten die Deutschkenntnisse seltsamerweise doch), worauf ich die Sache dem freundlichen Anwalt übergab.
Der riet mir, ein Gutachten erstellen zu lassen und Zeugen zu benennen, die anwesend waren, als die Felgen geliefert wurden (hatte 11 Leute, die zugegen waren). Der TÜV machte für knapp 100€ ein gerichtsverwertbares Gutachten und darauf war auch vermerkt, daß Spuren manueller Manipulation an der betreffenden Felge auszumachen waren, ebenso die Verkehrsuntauglichkeit der Felge.
Damit konnte nun Klage auf teilweise Wandlung des Kaufvertrages erhoben werden (teilweise oder vollst. kannste Dir raussuchen), was blöderweise am für den Wohnort des Beklagten zuständigen Amtsgericht geschieht, u.U. also mit erheblichen Fahrtkosten verbunden ist - oder, wie in meinem Falle, in der Beauftragung eines ortsansässigen Anwaltes mündet.
Nach einigen Monaten endete der Fall folgendermaßen: die Anwälte beider Parteien trafen sich vor Gericht, der Richter entschied wenig später, und da hat's mich dann vollends umgehauen. Urteil: Der Beklagte hat nicht erkennen müssen, daß die Felge beschädigt ist. Kosten des Verfahrens hätte ich zu tragen. Punkt.
Mit keinem Wort wurde das Gutachten erwähnt, mit keinem Wort die Verbalinjurien, mit keinem Wort der Vorsatz.
Schulterzuckender Kommentar des beauftragten Anwaltes: "...für seine manchmal merkwürdigen Urteile bekannter Richter..."
Und das tollste ist: mangels Streitwert, da unter 600€, gab es nicht einmal die Möglichkeit einer Berufung.
Mein Vertrauen in die dt. Justiz ist dahin, hinkünftig regle ich solche Angelegenheiten anders.
Die Felge hängt seitdem als Uhr in der Halle, die Adresse der Übeltäter ist mir auch nach fünf Jahren geläufiger als mein eigenes Geburtsdatum.
Mein Vertrauen in die dt. Justiz ist dahin, hinkünftig regle ich solche Angelegenheiten anders.
Denk dran, auf hoher See und vor Gericht ist man... naja, es kann eben auch anders ausgehen. Viel Erfolg!
Marcel