hoerky antwortete auf das Thema: Wer hat den roten Achter gekauft?
Meine, vielleicht auch unmaßgebliche Meinung, lautet:
An einem Diebesgut kann man, auch nicht gutgläubig,
Eigentum erwerben. Bei Betrug o.ä. schon.
Also gehört das Gut (der rote 8er) nach Vertragsschluss
und Übergabe, rechtmäßig dem neuen Erwerber.
Alex bleiben nur die, sicher schwer nachzuweisenden,
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer.
Denn BGB sagt deutlich: Kaufvertrag = Erffüllung durch
Einigung und Übergabe. Und die ist ja beim zweiten Käufer erfolgt.
Bis denne,
Hoerky
Bis denne, Hoerky
Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !
8-facher Pokalsieger :-)
31-facher Pokal-Überreicher ;-)
E31/M70, 850Ci, EZ 8.93, orientblau
E38/M62, 735i, EZ 9.96, orientblau
Renault Clio Grandtour, EZ 8.17, dezirrot
Hollandfahrrad(wie neu, da kaum benutzt)
29 Aug 2013 18:56
#207073