Ja, aber. Dazu muss der "Hersteller" aber auch ein solcher sein, oder? Alpina ist ja auch erst seit irgendwann Anfang der 80er als Hersteller beim KBA gefuehrt. Das wird ja dann vermutlich nicht grad ne Hinterhofwerkstatt sein koennen?!
Die wird nicht "beibehalten" sondern fein saeuberlich ausge-x-t.
Sieht auf dem Federbeindom ziemlich hmmmm... osteuropaeisch aus
:-k Das ist ja eigtl doch das, was die EU ausmachen sollte - ueberall die gleichen Abgasvorschriften...
Aber ich geb Dir recht - wo ein Wille (im Zweifelsfall ein saeuberlich gebuendelter ;) ) ist, da ist auch ein Weg.
Die sprachlichen Feinheiten der Amtsschimmel unterscheiden im uebrigen hierzulande zwischen Neuzulassung und Erstzulassung. Hatte dies weit vorne angedeutet.
Neuzulassung = Neuwagen, der nachweislich weder in der EU noch anderswo zugelassen war, bzw. fuer dessen fruehere Zulassung anderswo kein Nachweis erbracht werden kann (das ist wichtig...)
Dieses Fahrzeug hat den am Tage der Zulassung gueltigen Abgasvorschriften zu entsprechen!
Daher auch Ende 1996 die Aufforderung an die Haendler alle CSis vor Ablauf des Jahres zuzulassen. In 1997 haetten diese den dann in Kraft getretenen Euro2/D3 Normen nicht entsprechen koennen und waeren folglich nicht mehr zulassungsfaehig gewesen. Selbes Spiel beim Z1 (ja, da gab es solche Standuhren....)
Erstzulassung = erstmalige Zulassung in Deutschland bzw. der EU, mit erbrachtem Nachweis der frueheren Zulassung in irgendeinem anderen Land. Dies ist z.B. bei Reimporten wie unserem Japaner der Fall. Dann gelten die EU/D-Bestimmungen, wie sie zur Zeit der Erstinbetriebnahme des Fahrzeuges (jwd) gueltig waren.
Gruesse
Reinhard