Hallo Sean Jean,
wichtig in dem von Dir geposteten Text des Gutachtens sind die wenigen Buchstaben "ggf.". Das heißt "gegebenenfalls", oder einfacher ausgedrückt "wenn erforderlich".
Ich hatte das auch schon einmal in einem Gutachten drin stehen. Damals hat mir der Reifenhändler erklärt, dass diese Rad-Reifen-Kombination mit dem Serienfahrwerk ohne Karosserieveränderungen passt. Nun kann es ja sein, dass das betreffende Auto tiefergelegt ist oder Spurplatten drauf hat, und dann die Reifen nicht mehr in allen Positionen frei laufen. Das wäre dann der "gegebene Fall", in dem die beschriebenen Nacharbeiten erforderlich wären.
Fazit für Dich: Wenn der Verkäufer einigermaßen Ahnung hat, sollte es kein Problem geben. Oder hast Du in Deinem "originalen" Auto was anderes als das Serienfahrwerk drin?
Viele Grüße
Gabriel