E-Bay wird als Verkäufer immer schlechter. Mittlerweile kann man ja nicht mal mehr eine schlechte Bewertung geben, wenn der Käufer sich einfach gar nicht mehr meldet. Ich musste meine Anwältin mittlerweile 3 Mal in den letzten 2 Monaten quälen ;-) Und das mache ich NUR, weil ich sie gut kenne. Wäre sonst gar nicht bezahlbar.
Ich sehe das mal ganz pragmatisch. Sofern der Verkäufer privat ist und sich der Gewährleistung entzieht und sogar womöglich noch anbietet sich einen Artikel vorher anzusehen, hat aus MEINER Sicht der Käufer im nachhinein keinerlei Recht sich zu beschweren. Bei den Bildern hätte ich als Käufer erst mal bessere angefordert. Und selbst dann: kein Käufer kann vorraussetzen, daß sich der Käufer mit technischen Inhalten auskennt. Gerade was Artikelbeschreibungen angeht, liegen of Welten dazwischen, was der eine schreibt und der andere denkt. (Wenn ich meine Fernsehfernbedienung mit normalen Gebrauchsspuren anbiete ist sie quasi neu, da ich kaum schaue. Die gleiche Beschreibung aus der Sicht eines Teenies würde wahrscheinlich bedeuten, daß man die Zahlen nicht mehr lesen kann und die Gummis rausgefallen sind).
Und mal noch extremer gesagt: was ist wenn der Artikel beim Postweg kaputt gegangen ist, oder vom Käufer einfach ausgetauscht wurde? Oder der Käufer hat den Artikel vielleicht aus Versehen durch Fehlbehandlung kaputt gemacht. Ich will um Gottes willen niemanden etwas unterstellen. Meine persönliche Lehre aus E-Bay ist: entweder den Artikel selber abzuholen oder mit dem Worst Case zu rechnen (spiegelt sich in meinem Höchstgebot wieder) und sich aber im nachhinein nicht zu beschweren. Fakt ist: vor Gericht dauert es eine Ewigkeit und kostet endlos Geld. Meistens den Käufer (meinen Erfahrungen nach bei Privatkauf), sofern die Artikelbeschreibung korrekt formuliert war. Da werden aus 100,-€ ganz schnell mal 200,-€ Wenn man Angst vor Risiko hat darf man heutzutage nur noch neu mit Garantie kaufen. Aber nur meine Meinung. Bin mal auf Guidos statement gespannt