Die Richtlinie 75/443/EWG aus 1975 schreibt verbindlich vor wie (un)genau eine Tachoanzeige zu sein hat:
Zusammenfassend und unter Einbeziehung des Faktors Messgeraet ist die Tachoanzeige von einer Nacheilung von max 1% bis zu einer Voreilung von 11% +4 km/h im Rahmen des Erlaubten.
Zusaetzlich kommt hier noch der Faktor Abrollumfang bei Nicht-Serienbereifung!
Es bedarf nicht viel Imagination, dass dem Kundenwunsch nach "mehr als versprochen", an diesem Punkt vollkommen legal und gerne nachgekommen wird.
Die Tachoanzeige "ueber 330km/h" eines B12 5.7 bei Topspeed (ca. 300km/h) zeigt, dass dies absolut im verbindlichen Bereich liegt.
Alpina scheint mir da gerne Tacho-"Kalibrierungen" am oberen Ende durchzufuehren.
Der nachfolgend abgebildete B10 V8S ist mit Vmax = 274km/h eingetragen (kann allerdings auch ein abfotografierter Instrumententest sein!)
Mein eigener B10 faehrt bei einer Tachoanzeige von ca. 285km/h "nur" 259km/h nach GPS. Auch dies ist lediglich eine (erlaubte) Abweichung von 8,5% +4km/h ;)
Gruesse
Reinhard