Also Chris: Das hier habe ich auf der ÖAMTC-Homepage gefunden:
Sondervorschriften beim Import von Gebraucht-Fahrzeugen:
Korrekturen beim Bonus-Malus: Die Rechtsprechung der Höchstgerichte und des EuGH hat Auswirkungen auf die Zuschläge zur NoVA für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 bereits in einem EU-Staat zugelassen waren: Hinsichtlich des Bonus-Malus-Teiles der NoVA (gem § 6a NoVAG) kann der Malus anteilig reduziert werden, ein etwaiger Bonus bleibt vollständig erhalten. Die Steuerpflicht wird in diesem Sinne aliquot entweder im Verhältnis Neupreis/(Eurotax-) Wert berechnet und somit unter Umständen erheblich reduziert. Liegt kein Eurotax-Wert vor, kommt eine „Achtelregelung“ zum Tragen: Für jedes angefangene Zulassungsjahr im Ausland wird ein Achtel des errechneten Steuerbetrages abgezogen. Mindestens ein Achtel bleibt aber jedenfalls als Steuerpflicht bestehen, egal, wie alt das Fahrzeug ist.
Weitere Infos:
www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1098241&menu_active=118
Was aber leider bedeutet, dass das für CherryCola wohl nicht greifen wird.
Bei mir war das so:
Ich habe meinen 850i um 7.500,-- Euro in DE erworben und diese Summe stand auch auch so auf dem Kaufvertrag.
Am Finanzamt (Wien) wurde dann von einer netten blonden Mitarbeiterin wie folgt berechnet:
Co2 - Malus: 120kW x 20,-- = 2.400,-- Euro. NoVA 14% (ich hatte einen Eurotax-Ausdruck vom 850i mit, auf dem 14% NoVA angegeben war und das hat sie mir auch so abgenommen - also 150,-- Euro gespart zu 16% NoVA) vom Kaufpreis 7.500,-- Euro = 1.050,-- Euro. Ergibt also in Summe 3.450,-- Euro welche ich gleich an Ort und Stelle in bar bei der Kasse einzahlen durfte! Erst dann wird die NoVA-Freigabe in der Zulassungsdatei erteilt und erst dann ist natürlich die Anmeldung auf der Zulassungsstelle möglich!
Als dann ein paar Monate später die Änderung kam, habe ich mit Hilfe des NoVA Rückerstattungsformulars dann die 1.050,-- Euro wieder zurückbekommen.
Lg,
Gregor