Also meinen Wagen hat der Eigentümer aus der Schweiz einfach mit seinem Kennzeichen in die BRD gebracht. Dann hat er sein Kennzeichen - und mein Geld - eingesteckt und ich bin mit einem Kurzzeitkennzeichen weiter gefahren.
Wie schon gesagt habe ich den Wagen hier in Essen am Stadthafen verzollt. Es wurde die Mwst. oder besser gesagt die Einfuhrumsatzsteuer von 16% auf den Preis im Kaufvertrag erhoben. Die Zollpapiere habe ich in einem Dokumentenbüro am Hafen ausfüllen lassen - das war ein bischen viel Papier und ich habe wirklich nicht verstanden, was ich da hätte alle ausfüllen müssen. Der Knabe im Dokumentenbüro war echt fit, hatte eine Vorlage in Excel sich gestrickt, die Daten eingetragen und dann den siebenseitigen Vordruck in seinen alten Nadeldrucker gelegt. Daraufhin ratterte das Teil dann los, dass ich dachte, die Bude würde zusammenfallen. Dann meine er, ob ich was für die Kaffeekasse hätte - kein Problem; da wanderte dann ein Zwanni rein und ich bin mit den Papieren zum Zollamt zurück. Da gab´s dann die offizielle Aufforderung, die Mwst. zu entrichten und danach gab es die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit konnte ich dann, nachdem ich eine Vollabnahme habe machen lassen und beim KBA per Internet angefragt habe, ob das Fahrzeug etwas als gestohlen gemeldet ist und eine negative Bestätigung per Postnachnahme (34,00 EUR) erhalten habe, zum Straßenverkehrsamt und einen deutschen Fahrzeugbrief beantragen, der noch heute ungebraucht und ohne Haltereintragung bei mir in der Akte schlummert, da ich auch diesen ersten Wagen direkt auf die 07er-Nummer habe eintragen lassen.
Frag´ mich jetzt nicht, welche Summe an Zoll fällig wird, wenn der Wert des Fahrzeugs über - ich glaube - 6.000 EUR liegt; ich meine, dass das 10% sind. Aber Du kannst das nachlesen unter
www.zoll.de ; da findest Du alles incl. der benötigten Vordrucke.
Gruß Rainer