Bevor dieser Thread in eine falsche Richtung abdriftet:
Nicht jede Geschwindigkeitsbeschränkung dient der Autofahrerabzocke.
Ein "30" vor Schulen und Kindergärten ist genauso gerechtfertigt wie "70" auf einer Landstraße um einem Tracker die Möglichkeit einzuräumen aus einem Feldweg zu kommen.
Eine Straßenverkehrsbehörde sieht eben nicht immer eine Veranlassung eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit einer Zusatztafel zu versehen, auf der der Grund diskussionsfrei nachzulesen ist.
Und die beste Waffe gegen Radar-Bußgelder ist immer noch das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigket.
Man muss sich mal mit Leuten unterhalten, die bereits schlimme Erfahrung mit überhöhter Geschwindigkeit gemacht haben.
Aktueller Fall:
Einem Bekannten seine Tochter (14 Jahre alt) versuchte die B50 (Hunsrückhöhenstaße) zu überqueren.
Die Straße war in dem Bereich gut ausgebaut und übersichtlich.
Einziges Manko: Das Kind hatte die 210km/h des herannahenden Autos falsch eingeschätzt (100 waren erlaubt).
Das Auto wollte noch ausweichen und hat das Kind dann auf der Gegenfahrbahn tödlich getroffen.
Gutachter haben nachgewiesen, dass bei dieser Geschwindigkeit das Überqueren der Fahrbahn an dieser Stelle mit 0% Chancen berechnet wurde.
Ortsansässige pledieren nun auf das künstliche Verengen der Fahrbahn.
Ortsfremde verstehen aber das Theater nicht.
Ich will mich hier nicht als Moralapostel aufspielen, aber jede Medaille hat zwei Seiten.