Ja und nein. Im
§ 97a des Urheberrechtsgesetzes
steht, dass die "anwaltlichen Dienstleistungen" in "einfach gelagerten Fällen" mit einer nur "unerheblichen Rechtsverletzung" 100,- Euro betragen. Aber das gilt wohl erst für Urheberrechtsverletzungen, die nach dem 01.09.2008 begangen wurden. Also nicht für mich für das Posting vom Januar 2007.
Und ich habe ja auch für entgangene Lizenzrechte "nachbezahlt". Die Seite, von der ich die Kartenausschnitte hatte, hat in ihren AGB eine eindeutige Preisliste stehen, dass die nichtkommerzielle Verwendung jedes Kartenausschnittes bis A6 ungefähr 250,- Euro kostet. Sind schon mal knapp 500,- Euro. Dann die Anwaltskosten, und in der in §97a UrhG gedeckelten Anwaltspauschale sind die Aufwendungen zur Ermittlung der Personalien nicht enthalten. Die gehen also extra, und schon sind 700,- Euro zusammen. Geht also ganz schnell. Trotz der im Internet kursierenden Meinung, das dürfte nicht mehr als 100,- Euro kosten.
Wer will, kann sich z.B.
hier
intensiver einlesen.
Viele Grüße
Gabriel