Nein, bei dir ist nix kaputt... Unser Auto ist gerade wegen der Klappscheinwerfer nicht mit herkömmlichen Modellen vergleichbar. Die Lichthupe hat in dieser Bilanz eigentlich genausowenig zu suchen wie die Blinker. Unsere Gesetzgebung ist sehr umfangreich und gespickt mit Ausnahmen und Sonderregelungen... Die Lichthupe hat z. B. von der rein elektrischen Seite her betrachtet keinen "Schalter", sondern einen "Taster" der den Strom unterbricht, sobald du den Hebel loslässt. Sowas könnte durchaus zulässig sein, da wohl niemand den Lichthupen-Hebel während der Fahrt länger festhält.
Vielleicht haben wir auch nur deshalb 4 Fernlichter, da das ausfahren der Scheinwerfer für ein kurzes Lichthupen
möglicherweise zu lange gedauert hat.
Preisfrage für dich: gehen beim Ein
schalten des Fernlichts alle vier Lampen an? Auch, wenn die Scheinwerfer eingeklappt sind?